Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist immer eindeutig einem Betreiber zugeordnet.
Der TSE-Stick enthält Zertifikate und kryptografische Schlüssel, die auf den bisherigen Inhaber registriert sind (Steuernummer / Unternehmen).
Bei einem Betreiberwechsel gilt daher:
Die bestehende TSE darf nicht vom neuen Inhaber weiterverwendet werden
Ein neuer TSE-Stick mit eigener Seriennummer ist zwingend erforderlich
Die neue TSE muss auf den neuen Betreiber registriert werden
Der bisherige Betreiber ist verpflichtet:
die TSE-Daten vollständig zu exportieren
diese Daten revisionssicher aufzubewahren (gesetzliche Aufbewahrungsfrist)
Der alte TSE-Stick:
gehört rechtlich zum bisherigen Betreiber
dient als Nachweis für dessen Geschäftsvorfälle
darf nicht an den neuen Inhaber übergehen
➡️ Deshalb verbleibt der alte Stick nach dem Datenexport beim bisherigen Betreiber.
Zwischen Betreiberwechsel und Lieferung der neuen TSE kann es zu wenigen Tagen Verzögerung kommen.
In diesem Fall ist Option 2 die praxistaugliche Übergangslösung:
Die alte TSE wird entfernt oder deaktiviert
Die neue TSE ist nachweislich bestellt
Die Kasse läuft kurzzeitig ohne aktive TSE
Der Zeitraum wird sauber dokumentiert
Für diesen Zweck stellen wir ein Übergangsformular zur Verfügung, das:
vom bisherigen und neuen Betreiber unterschrieben wird
der Verfahrensdokumentation beigefügt wird
bei einer Prüfung als Begründung dient
Während des Übergangsbetriebs muss auf jedem Kassenbeleg ein klarer Hinweis erscheinen, z. B.:
„Betrieb ohne aktive TSE aufgrund Betreiberwechsel. Neue TSE bestellt am TT.MM.JJJJ.“
Dieser Hinweis ist zwingend erforderlich, um:
die fehlende TSE nachvollziehbar zu begründen
Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung herzustellen
Beim Betreiberwechsel sind zwei separate Positionen notwendig:
Swissbit TSE USB-Stick
→ neue, dem neuen Betreiber zugeordnete TSE
Besitzerwechsel / Betreiberwechsel (Serviceposition)
→ technische und organisatorische Umstellung im Kassensystem
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Wenn bestehende Daten, Produkte oder Kategorien im Kassensystem erhalten bleiben sollen,
muss dies ausdrücklich vorab mitgeteilt werden.
Andernfalls kann es zu einer Neuinitialisierung kommen.