Ab dem 1.1.2026 gilt in Deutschland für bestimmte Gastronomie-Leistungen dauerhaft der reduzierte Satz von 7 % (z. B. Speisen)

Ab dem 1.1.2026 gilt in Deutschland für bestimmte Gastronomie-Leistungen dauerhaft der reduzierte Satz von 7 % (z. B. Speisen), während andere Leistungen wie Getränke weiterhin 19 % MwSt haben – passe die Einstellung entsprechend deiner Artikelkategorien an.

So änderst du die MwSt für Speisen (nur für bestimmte Produkte):

  1. Artikel bzw. Warengruppe anlegen/öffnen:
    Öffne im Superpos-Backoffice den Artikelstamm oder die Artikelverwaltung. Du solltest dort eine Liste deiner Produkte bzw. Warengruppen sehen.

  2. Für Speisen den MwSt-Satz setzen:

  3. Artikelgruppen verwenden (optional):
    Falls du Artikelgruppen anlegst (z. B. „Speisen“, „Getränke“, „Zubehör“), kannst du den MwSt-Satz auch auf Gruppenebene setzen, sofern Superpos diese Vererbung unterstützt. Die einzelnen Artikel in der Gruppe erben dann automatisch den MwSt-Satz.

  4. Speichern und testen:
    Nach dem Setzen der 7 % MwSt für Speisen speichere die Einstellungen und teste an der Kasse, ob die Berechnung korrekt ist.

Wichtige Hinweise: