Ab dem 1.1.2026 gilt in Deutschland für bestimmte Gastronomie-Leistungen dauerhaft der reduzierte Satz von 7 % (z. B. Speisen), während andere Leistungen wie Getränke weiterhin 19 % MwSt haben – passe die Einstellung entsprechend deiner Artikelkategorien an.
So änderst du die MwSt für Speisen (nur für bestimmte Produkte):
Artikel bzw. Warengruppe anlegen/öffnen:
Öffne im Superpos-Backoffice den Artikelstamm oder die Artikelverwaltung. Du solltest dort eine Liste deiner Produkte bzw. Warengruppen sehen.
Für Speisen den MwSt-Satz setzen:
Öffne jeden Artikel, der als „Speise“ geführt wird.
In den Artikel-Einstellungen gibt es ein Feld für Mehrwertsteuersatz.
Setze den Mehrwertsteuersatz für diese Artikel auf 7 % (anstatt 19 %).
Artikelgruppen verwenden (optional):
Falls du Artikelgruppen anlegst (z. B. „Speisen“, „Getränke“, „Zubehör“), kannst du den MwSt-Satz auch auf Gruppenebene setzen, sofern Superpos diese Vererbung unterstützt. Die einzelnen Artikel in der Gruppe erben dann automatisch den MwSt-Satz.
Speichern und testen:
Nach dem Setzen der 7 % MwSt für Speisen speichere die Einstellungen und teste an der Kasse, ob die Berechnung korrekt ist.
Wichtige Hinweise:
In den zentralen MwSt-Einstellungen (unter Einstellungen → MwSt./Zahlungsarten) kannst du nur einen globalen Standardsatz festlegen, der auf alle Artikel angewendet wird, die keine individuelle MwSt haben.
Damit nur Speisen 7 % MwSt bekommen und z. B. Getränke weiter mit 19 % besteuert werden, muß bei jedem Speise-Artikel explizit der reduzierte MwSt-Satz eingetragen werden.
Es empfiehlt sich, klare Artikelgruppen-Bezeichnungen zu verwenden, damit du im Backoffice auf einen Blick siehst, welche Artikel welchen MwSt-Satz haben.